Eine Pressemitteilung des Deutschen Caritasverbandes.
Berlin, 7. Oktober 2021. Demnächst werden die Mitglieder des neu gewählten Bundestags um ethisch verantwortliche Regelungen zum assistierten Suizid ringen müssen. Das darf aber nicht geschehen, ohne dass die Bundesregierung die Suizidprävention und die Beratung zur palliativen Versorgung ausbaut, mahnt der Deutsche Caritasverband anlässlich des Welthospiztages am kommenden Samstag und vor dem Hintergrund der bevorstehenden Koalitionsverhandlungen.
„Unabhängig davon, auf welche Wege sich der Bundestag in der Frage des assistierten Suizids einigt, sind Angebote der Suizidprävention und der Beratung zur hospizlichen und palliativen Versorgung dringlich auszubauen. Ihre Stärkung gehört aus unserer Sicht in den neuen Koalitionsvertrag,“ so Caritas-Präsident Peter Neher.
Ängste und Sorgen nehmen
Menschen, die über den eigenen Tod nachdenken, müssen in Würde sterben können.
„Wenn Menschen besser Bescheid wissen über die vielen Möglichkeiten der Vorsorge und der hospizlichen und palliativen Versorgung am Lebensende, können ihnen viele Ängste und Sorgen vor dem Sterben genommen werden,“ so der Caritas-Präsident.
Psychische Erkrankungen aus der Tabuzone holen
Der Deutsche Caritasverband fordert außerdem seit langem eine Verbesserung der Suizidprävention. Über 90% der Menschen, die einen Suizid erwägen, sind in existentieller Not, häufig aufgrund einer behandelbaren psychischen Erkrankung.
Die Probleme sind in der Pandemie noch dringlicher geworden. „Die Lockdown-Erfahrungen haben verschärfte psychische Belastungen mit sich gebracht und erhebliche Suizidgefahren sichtbar werden lassen,“ so Neher weiter.
Um Menschen mit Suizidgedanken weiterhelfen zu können, muss nicht als erstes der assistierte Suizid geregelt werden, sondern müssen psychische Erkrankungen aus der Tabuzone geholt werden. Angebote der Suizidprävention müssen flächendeckend verfügbar sein – zum Beispiel durch die Einführung bundesweiter Beratungshotlines -, ambulante Hilfestrukturen ausgebaut werden.
Gerade niederschwellige, leicht zugängliche Angebote spielen eine wichtige Rolle - etwa das Angebot [U25] des Deutschen Caritasverbands, das sich speziell an junge Menschen in Not wendet.
Hintergrund
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020 sind gesetzliche Regelungen zum assistierten Suizid erforderlich. Zu diesem Thema hat der Deutsche Caritasverband kürzlich eine vorläufige Orientierungshilfe veröffentlicht – vorläufig deshalb, weil das Gesetz noch nicht vorliegt.
Sie finden sie hier zum Herunterladen.
Mehr Informationen zu U25 gibt es hier, zur Hospizarbeit der Caritas hier.
Herausgegeben von
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