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Immer wieder geraten die ambulanten Dienste zwischen die Stühle von Kostenträgern, Pflegebedürftige, dem fachlichen Anspruch, Personalengpässe usw. Wie reagiert man rechtlich richtig, wenn man von der Kundin erfährt, dass der Ehemann sie schlägt? 

Wann greift die Schweigepflicht? Dürfen Kameras in den Räumen der Pflegebedürftigen unsere Mitarbeiter*innen bei der Arbeit filmen?

Über diese und viele andere Themen referierte Rechtsanwalt Ulrich Kraus 16 Mitarbeiter*innen der Caritas-Sozialstationen St. Norbert, St. Franziskus, St. Totnan und St. Kunigund. Das Fazit: in Grenzsituationen ist es wichtig, die vertraglichen Rechte und Pflichten der einzelnen Parteien zu prüfen, um aus juristischer Sicht sicher zu handeln.

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